Geschäftsordnung TV Waldmünchen Drucken

Führung und Kompetenzen

in der überarbeiteten Fassung vom 29.04.2019

§ 1 Geschäftsbereich – Öffentlichkeit

 

Der Turnverein Waldmünchen 1887 e.V. erlässt zur Durchführung von Versammlungen, Sitzungen und Tagungen (nachstehend Versammlungen genannt) diese Geschäftsordnung.

 

Die Mitgliederversammlungen sind öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn auf Antrag ein entsprechender Beschluss gefasst wird.

 

Alle weiteren Versammlungen sind nicht öffentlich. Die Öffentlichkeit kann zugelassen werden, wenn die Mitglieder der Versammlung dies beschlossen haben.

Bei Öffentlichkeit von Versammlungen können Einzelgruppen oder Einzelpersonen nicht ausgeschlossen werden, es sei denn, die Aufrechterhaltung der Ordnung ist gefährdet.

 

§ 2 Vorstandschaft

 

Sie leitet den gesamten Geschäfts- und Sportbetrieb des Gesamtvereins und zeichnet für die Entwicklung des Vereins verantwortlich. Zur Abwicklung der Arbeiten werden die folgenden Zuständigkeiten vorgeschlagen. Sie können innerhalb des Vorstandes jeweils neu geregelt werden. Zuständigkeitsänderungen sind den Abteilungen mitzuteilen.

 

1. Vorsitzende/r: (Geschäftsführung)

-          Führung der Vereinsgeschäfte gemeinsam mit den weiteren Vorstandsmitgliedern gem. Satzung

-          Planung, Organisation und Überwachung des Geschäftsbetriebes

-          Rechtliche  Vertretung des Vereins gegenüber der Öffentlichkeit

-          Repräsentationsaufgaben

-          Verantwortung für die Erstellung von Richtlinien für die Vereinspolitik, Erarbeiten von Zielsetzungen und Strategien des Vorstands, Entwicklung des Vereins, Steuern und Überwachen und Kontrolle aller Vorgänge im Verein, insbes. der Kosten in Absprache mit dem/der 2. Vorsitzenden Finanzen

-          Haushaltsplan und Überwachung

-          Versammlungseinberufung und Versammlungsleitung

-          Besuch überörtlicher Veranstaltungen

-          Vorbereitung von Ehrungen gem. der Ehrenordnung des Vereins und der Sportverbände

-          Präsentation der Geschäfts- und Jahresberichte zum Mitgliederversammlung

-          Beantragung von Zuschüssen

-          Unfallmeldungen

-          Beachtung von GEMA und GEZ

-          Verwaltung der TV - Halle

 

-          2. Vorsitzender Verwaltung

-          Vertretung des 1. Vorsitzenden bei dessen Verhinderung

-          Repräsentationsaufgaben, Versammlungseinberufung und Versammlungsleitung, Planung und Überwachung des Geschäftsbetriebs im Auftrag oder bei Verhinderung des/der 1. Vorsitzenden

-          Protokollführung bei Versammlungen

 

2. Vorsitzende/r Finanzen

-          Zuständig für alle Kassen – und Bankgeschäfte

-          Aufbereitung der Buchungsunterlagen für den Steuerberater

-          Überwachung der Mitgliedsbeiträge, Mahnungen, Versicherungen

-          Abrechnungen mit allen Übungsleitern/Kursleitern im Gesamtverein

-          Kontrolle über Sponsoring, Zuwendungsbestätigungen

-          Finanzabwicklung von Veranstaltungen mit Verwendungsnachweis

-          Controlling über Bank und Kasse – Info an die Geschäftsführung

 

2. Vorsitzende/r Sportbetrieb

-          Überwachung und Koordinierung des Sport- und Spielbetriebes im Turnen gemäß Organisationsplan

-          Ansprechpartner/in bei der Durchführung von sportlichen Veranstaltungen in Absprache mit den Bereichen Tanz, Rhythmische Gymnastik, Turnen

-          Koordinierung des Einsatzes von Übungsleitern und Helfern

-          Einberufung von Sitzungen zur Koordinierung sportlicher Belange

 

Beisitzer/in Mitgliederverwaltung

-          Eingaben von Zu- und Abgängen, Änderungen bei Mitgliederverwaltung

-          Beitragsumstellung,

-          Abbuchung von Hauptvereinsbeiträgen

-          Abbuchung von Zusatzbeiträgen von Fußball, Tischtennis, Volleyball, FSV, Ski

-          BLSV Bestandsmeldung jährlich

 

Beisitzer/in Turnsport

-          Organisation, Durchführung und Überwachung  von sportlichen Angeboten

-          Koordination und Absprache des Einsatzes der im Vereinsausschuss tätigen

  • Helfer            Rhythmische Sportgymnastik
  • Helfer Tanz
  • Helfer Gymnastik/Kurse/Frauen
  • Helfer Reha-Sport

 

Beisitzer/in Außenwirkung

-          Organisation der Öffentlichkeitsarbeit in SocialMedia einschließlich Homepage

-          Betreuung der Pressearbeit

-          Führung der Chronik in digitaler Form

 

§ 3 Abteilungen

 

Für die im Verein betriebenen Sportarten können vom Vorstand mit Genehmigung des Vereinsausschusses rechtlich unselbstständige Abteilungen gebildet werden.

Das Nähere regelt die Abteilungsordnung. Soweit in der Abteilungsordnung nichts anderes geregelt ist, gilt die Satzung des Vereins für die Abteilungen entsprechend.

Die Abteilungen können kein eigenes Vermögen bilden. Jede Abteilung ist berechtigt, eine eigene Kasse zu führen. Näheres regelt die Finanzordnung.

Die Zuständigkeiten in der Abteilungsleitung regeln die Abteilungen selbst gemäß der Abteilungsordnung.

 

 

Die Abteilungsleitung

-          setzt sich in der Regel zusammen aus Abteilungsleiter, stellvertretenden Abteilungsleiter(n), Kassier, Schriftführer, Sportwart, Jugendleiter und bei Bedarf zu berufenden Beisitzern.

-          regelt die Instandhaltung und Vergabe in Eigenverantwortung

-          wickelt den Wettkampfbetrieb ihrer Sportart selbsttätig ab

-          führt für ihre Mitglieder ein sportliches und gesellschaftliches Programm durch

-          erfasst die Neuzugänge und leitet sie der Mitgliederverwaltung des Hauptvereins weiter

-          führt in jedem Jahr mindestens einmal eine Mitgliederversammlung durch. Alle drei Jahre ist die Abteilungsleitung neu zu wählen. Abteilungsneuwahlen sind in der Regel rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung des Gesamtvereins vorzunehmen.

-          leitet Protokolle von Neuwahlen und Kassenprüfungsberichte in den Abteilungen an den dafür zuständigen Mitarbeiter im Gesamtvorstand des Turnverein Waldmünchen weiter.

 

Abteilungsleiter und Kassier können nicht in einer Person vereinigt werden.

 

Scheidet ein Mitglied der Abteilungsleitung während einer Wahlperiode aus, ist die Abteilungsleitung berechtigt, einen Nachfolger kommissarisch zu berufen. Dieser ist bei der nächsten Abteilungshauptversammlung zu bestätigen bzw. neu zu wählen.

 

§ 4 Organisation des Vereins

 

a) Führung und Verwaltung

 

1. Vorstandssitzungen oder Sitzungen des Vereinsausschusses werden nach Bedarf, mindestens einmal halbjährlich, einberufen. Hier sollen nur allgemein interessierende Fragen behandelt und Gemeinschaftsveranstaltungen besprochen werden.

 

2. Die Abteilungen halten ihre Übungsleiter dazu an, die Sportler regelmäßig auf ihre Vereinszugehörigkeit zu überprüfen, Nichtmitglieder beim Besuch des Übungsabends zum Eintritt aufzufordern oder sie vom Übungsbetrieb auszuschließen. Alle Neuzugänge sind umgehend dem Hauptverein zu melden.

 

3. Alle Neuzugänge haben die Datenschutzerklärung zu unterzeichnen und mit der Beitrittserklärung abzugeben.

 

4. Alle Schadensfälle sind unverzüglich an den im Hauptverein Zuständigen zu melden.

5. Der Verein unterhält eine Geschäftsstelle. Deren Mitarbeiter/in untersteht dem/der 1. Vorsitzenden. Für deren Tätigkeitsfelder erledigt er/sie auch Arbeiten für die 2. Vorsitzenden. Andere Mitarbeiter haben kein Weisungsrecht.

 

b) Zuständigkeiten im sportlichen Bereich

 

1. Die Abteilungen wickeln den normalen Übungs- und Wettkampfbetrieb nach Terminabsprache selbstständig ab.

 

2. Die Teilnahme an Sitzungen und Tagungen des BLSV und DOSB ist Aufgabe des Vorstands. Der Besuch von Sitzungen der überörtlichen Sportfachverbände zur Organisation des Sportbetriebes ist Abteilungsangelegenheit.

 

c) Finanzen

1. Die Kosten der sportlichen und gesellschaftlichen Veranstaltungen tragen die Abteilungen im Rahmen ihrer Eigenmittel.

 

2. Bei Bedarf von größeren Anschaffungen oder notwendigen Sanierungen muss ein Antrag an die Vorstandschaft gestellt werden.

 

3. Die Abteilungen müssen ihre jährlichen Buchungsunterlagen zum Ende des Jahres umgehend an den Steuerberater zur Buchung weiterleiten.

 

§ 5 Inkrafttreten

Die Geschäftsordnung vom 17.11.1999 ist außer Kraft gesetzt.

Diese Geschäftsordnung tritt durch Beschluss des Vereinsausschusses vom 29.04.2019 mit dem gleichen Tag in Kraft.