Start Satzungen Ehrenordnung des Turnverein Waldmünchen 1887 e.V.
Ehrenordnung des Turnverein Waldmünchen 1887 e.V. PDF Drucken E-Mail

in der überarbeiteten Fassung vom 29.04.2019



 1. Personenkreis


Der Turnverein Waldmünchen kann für besondere und hervorragende Verdienste, Leistungen und Treue folgende Personen ehren:


a)    langjährige Mitglieder

b)    verdiente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

c)    aktive Sportlerinnen und Sportler

d)    Persönlichkeiten, die sich um die Förderung des Vereins oder seiner Abteilungen verdient gemacht haben.


2.   Ehrungsformen


Der Turnverein verleiht dazu folgende Ehrungen:


a)    Ehrennadeln für langjährige Mitgliedschaft


Ehrennadel in Bronze:           15 Jahre Mitgliedschaft

Ehrennadel in Silber:             25 Jahre Mitgliedschaft

Ehrennadel in Gold:               40, 50, 60, 70 Jahre Mitgliedschaft

mit Eindruck der Jahreszahl


Die Mitgliedschaft wird gerechnet ab Eintritt in den Verein. Mitgliedschaft in anderen Vereinen des BLSV kann auf Antrag anteilig berechnet werden.


b)    Verdiente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter


werden nach der Ehrenordnung des Dachverbandes (BLSV) bzw. der Fachverbände geehrt.

In besonderen Fällen kann eine spezielle Ehrung durchgeführt werden.


c)    Aktive Sportlerinnen und Sportler


werden nach den Ehrungs- Richtlinien des Landkreises zu dessen Ehrungen gemeldet. Zum jeweiligen 01.10. jeden Jahres melden dazu die Abteilungen dem Gesamtvorstand die Personen zur Beantragung beim Landkreis.


In besonderen Fällen kann eine spezielle Ehrung durch den Turnverein Waldmünchen erfolgen.


d)    Verdienstvolle Persönlichkeiten


Die Mitgliederversammlung ernennt Personen, die sich um den Verein verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern.

Vorschlagsberechtigt ist der Vereinsausschuss.


-          Ehrenmitglied

kann werden, wer 75 Jahre alt und seit 25 Jahren Mitglied im Turnverein ist.

Stichtag ist der jeweilige Tag der Mitgliederversammlung.

Ausnahmen sind nur in begründeten Fällen auf Antrag möglich.

Das Ehrenmitglied ist nicht von der Beitragspflicht entbunden.


-  Ehrenvorsitzender des Gesamtvereins oder einer Abteilung kann nach langjähriger verdienstvoller Tätigkeit in dieser Funktion ein Mitglied nach Ablauf seiner Amtszeit werden.

Die Ernennung wir nach ausführlich begründetem Antrag durch die jeweils zuständige Mitgliederversammlung ausgesprochen.

Der/die Ernannte gehört dann der jeweiligen Vorstandschaft mit Sitz ohne Stimme an.


-  Förderer und Gönner

Der Vorstand oder ein Mitglied des Vereinsausschusses kann zudem für verdienstvolle Förderer und Gönner besondere Ehrungen durch den Dachverband oder einen Fachverband beantragen.


3.  Antragssteller


Alle Ehrungen durch den Dachverband (BLSV) sind durch den Vorstand zu beantragen.

Fachverbandsehrungen können durch die Abteilungen mit Meldung an den Vorstand beantragt werden.


4.  Inkrafttreten


Die Ehrenordnungen vom 15.02.1993, 19.03.1993, 17.09.2008, 01.12.2018 sind außer Kraft gesetzt.

Die neue Fassung wurde vom Vereinsausschuss am 29.04.2019 beschlossen.

Sie tritt zum selben Zeitpunkt in Kraft.